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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Nova Solaris GmbH (HRB 748018, Registergericht: Mannheim)

  • Vertragsabschluss | Widerrufsrecht und Sonderkündigungsrecht :
    NV (Nova Solaris GmbH, abgekürzt im Text als NV) wurde mit dem Ziel gegründet, Solarenergie für alle online anzubieten. Deshalb hat NV mit Ihnen (Besteller) online eine Video-Beratung durchgeführt. Daraus resultiert das bekannte verbindliche Angebot (digital unterzeichnete Vertragsdokumentation) Besteller an NV. Anhand dessen wird NV binnen 14 Tagen entscheiden, ob die Leistung (Installation der Anlage) erbracht wird oder andernfalls den Vertrag durch Erklärung in Textform widerrufen. Fristbeginn dafür ist der dem Angebot folgende Werktag; § 193 BGB ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Erklärungs- oder Leistungsort sich ausschließlich nach bundeseinheitlichen Feiertagen bemisst. NV steht ein fristloses, außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn sich herausstellt, dass der Besteller im Angebots-Zeitpunkt nicht Alleineigentümer der Immobilie war und dieser diese Rechtstatsache NV gegenüber nicht offengelegt hatte.
  • Widerrufsrecht Besteller:
    Soweit der Besteller ein Verbraucher ist, steht ihm das Recht zu, diesen Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften insbesondere §§ 312 ff. BGB sowie §§ 355 ff BGB zu widerrufen; Widerrufsbelehrung umseitig.
  • Installation & Montage:

    Die Installation einer Solaranlage setzt voraus, dass das Dach frei von Schäden ist.

    Es liegt in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass sein Dach in einem geeigneten Zustand ist, um die Installation der Solaranlage zu ermöglichen und es keiner der beispielhaft aufgeführten Mängel aufweist.

    • Undichtigkeiten oder Schäden an der Dachabdichtung wie Risse, Löcher oder Verschleiß
    • Strukturelle Schwächen wie verrottete Balken oder morsche Träger
    • Schimmel- oder Fäulnisbildung
    • Sturm- oder Hagelschäden
    • Starke alterungsbedingte Verschleißerscheinungen 

    Sofern einer oder mehrere der aufgeführten Mängel während der Montage festgestellt werden und diese dadurch nicht durchgeführt werden kann, wären die Montagekosten in voller Höhe zu begleichen. Handelt es sich um Schäden, welche hier nicht explizit aufgeführt wurden und eine Montage deshalb nicht möglich machen, werden die Montagekosten ebenfalls in voller Höhe zur Zahlung fällig.

    Sollte aufgrund der Undurchführbarkeit der Montage ein weiterer Montagetermin erforderlich sein, würden in diesem Fall die vollen Montagekosten erneut zur Zahlung fällig werden. 

    Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Dach frei von Schäden ist, die eine Montage verhindern können.

    Haben Sie verlangt, dass mit der Durchführung des Vertrags während der Widerrufsfrist begonnen werden soll, so haben Sie uns für bereits erbrachte Leistungen einen Betrag zu bezahlen, der dem Wert der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, erbrachten Leistungen entspricht.

  • Abnahmeprotokoll und Mängelregelung:

    4.1. Abnahmeprotokoll

    Als Bestätigung der mängelfreien Durchführung der Montage gilt das beidseitig unterzeichnete DC-Abnahmeprotokoll. Dieses Protokoll ist von Bauherrn, oder einer vom Bauherrn autorisierten Person zu unterzeichnen. Die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls bestätigt, dass keine sichtbaren Mängel zum Zeitpunkt der Abnahme vorlagen.

    4.2. Verpflichtung zur Mängelanzeige

    Sollten nach der Abnahme sichtbare Mängel oder Schäden festgestellt werden, ist der Bauherr verpflichtet, diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Bauherr die fristgerechte Mängelanzeige, verliert er gegebenenfalls seine Ansprüche auf Mängelbeseitigung.

    4.3. Haftung für Folgekosten bei nicht angezeigten Mängeln

    Stellt der Bauherr einen Mangel fest und informiert das Montageunternehmen nicht unverzüglich, haftet er für eventuelle Folgeschäden, die durch die verzögerte Mängelanzeige entstehen. Wird ein sichtbarer Mangel erst nach der Abnahme festgestellt und dem Montageunternehmen rechtzeitig angezeigt, hat der Bauherr die Kosten für den entstehenden Ausfalltag zu tragen. Der Bauherr übernimmt jedoch nicht die Kosten für die vor Ort entstehenden Material- und Zeitaufwände, die zur Beseitigung des Mangels notwendig sind.

    4.4. Regelung bei verdeckten Mängeln

    Verdeckte Mängel, die erst nach der Abnahme erkennbar werden und nicht auf unsachgemäße Nutzung oder äußere Einwirkungen zurückzuführen sind, müssen ebenfalls vom Bauherrn unverzüglich nach Entdeckung gemeldet werden. In einem solchen Fall verpflichtet sich das Montageunternehmen, den Mangel ohne zusätzliche Kosten für den Bauherrn zu beseitigen, sofern der Mangel innerhalb der gesetzlich geltenden Gewährleistungsfrist auftritt.

    4.5. Gefahrübergang

    Mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls geht die Gefahr für die Anlage, einschließlich aller montierten Komponenten, auf den Bauherrn über. Ab diesem Zeitpunkt haftet das Montageunternehmen nur für Mängel, die nachweislich auf die unsachgemäße Ausführung der Montage zurückzuführen sind. Für Schäden durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einwirkungen oder mangelnde Wartung haftet der Bauherr.

    4.6. Gewährleistungsansprüche und Fristen

    Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben durch die Abnahme unberührt. Für sichtbare Mängel beträgt die Frist zur Anzeige zwei Wochen nach der Abnahme. Für verdeckte Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, beginnend mit dem Datum der Abnahme.

  • Entgelt | Fälligkeit | Verzug:

    Das Entgelt (Gegenleistung) für die Leistung ist gemäß dem unterschriebenen Treuhandvertrag zu entrichten.

  • Einbeziehung von Dritten :
    Beide Parteien dürfen Dritte als Erfüllungsgehilfen einsetzen.
  • Salvatorische Klausel:
    Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  • Widerrufsbelehrung:

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Nova Solaris GmbH, Zimmerstraße3, 76137 Karlsruhe, mittels einer eindeutigen Erklärung, z. B. durch einen mit der Post versandten Brief, eine E-Mail (info@novasolaris.de), über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie diese Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

  • Folgen des Widerrufs:

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens 14 Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

    In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir holen die Waren auf unsere Kosten ab.

    Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

    Haben Sie verlangt, dass mit der Durchführung des Vertrags während der Widerrufsfrist begonnen werden soll, so haben Sie uns für bereits erbrachte Leistungen einen Betrag zu bezahlen, der dem Wert der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, erbrachten Leistungen entspricht.

  • Verlust des Widerrufsrechts:

    Ihr Widerrufsrecht erlischt vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn wir auf Ihre ausdrückliche Zustimmung hin mit der Ausführung der Leistungen begonnen haben und die Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurden.

    Ort, Datum                                                               Unterschrift Besteller

    In Kenntnis der vorstehenden Widerrufsbelehrung verlange ich als Besteller ausdrücklich, dass die Firma Nova Solaris GmbH mit ihrer Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei Widerruf bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen habe und bei vollständiger Vertragserfüllung mein Widerrufsrecht verliere.

    Ort, Datum                                                               Unterschrift Besteller